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 Praxis Dr. Brey Psychotherapie  Coaching Mediation Supervision Selbsterfahrung Gutachten Mag. Dr. Carina Brey
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MAG. DR. CARINA BREY
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PSYCHOTHERAPEUTISCHE PRAXIS
  Schwedenplatz 2/76 in 1010 Wien  Tel.: 0676 727 86 67 e-mail: psychotherapiepraxis@gmx.at www.psyche.co.at
  Psychotherapeutin (Individualpsychologische Analyse) & Persönlichkeitscoach Studium der Bildungswissenschaften, der Psychologie und der Psychiatrie Studium der Sonder- und Heilpädagogik Lebens- und Sozialberaterin Ordentliches Mitglied im Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie Ordentliches Mitglied im Österreichischen Verein für Individualpsychologie
  ZUSATZQUALIFIKATIONEN:
  Zertifizierte Psychotherapeutische Gutachterin (VÖPP) Zertifizierte Säuglings, Kinder und Jugendpsychotherapeutin Traumatherapeutin (EMDR) Energetische Psychologie nach Gallo Zertifizierte Entspannungstherapeutin Stress- und Regenerationsmanagement Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung ADHS Biofeedbacktherapeutin Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach § 95 Abs. 1a AußStrG Elternberatung nach § 107 Abs 3 Z1 AußStrG
  WEITERE HOMEPAGES:
  www.angsterkrankung.at www.anorexie.co.at www.borderline.at www.bulimie.co.at www.burnouttherapie.co.at www.depressionen.co.at www.dysthymie.info www.erschöpfung.at www.essstörung.at www.magersucht.co.at www.sozialphobie.at www.persönlichkeitsstörungen.at www.zwangserkrankung.at
 
  Haftungsbeschränkung:  Diese Homepage dient zur allgemeinen Information von betroffenen Personen und deren Angehörigen. Diese Infos werden aus rein informativen Zwecken zur Verfügung gestellt und sind nicht als Ersatz für eine psychotherapeutische/medizinische Beratung durch eine/einen Psychotherapeutin/Psychotherapeuten oder Ärztin/Arzt zu verstehen. Alle Inhalte sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und sorgfältig überprüft worden. Die Autorin übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit. Haftungsansprüche gegenüber der Autorin, sofern kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt, sind grundsätzlich ausgeschlossen.  
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