Praxis Dr. Brey

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Mag. Dr. Carina Brey

PSYCHOTHERAPEUTISCHE GUTACHTEN WIEN
ALLGEMEINE INFORMATION ZUM PSYCHOTHERAPEUTISCHEN GUTACHTEN

Psychotherapeutische Gutachten können einerseits durch ein Gericht und andererseits durch eine Privatperson an psychotherapeutische Gutachter in Auftrag gegeben werden. Psychotherapeutische Gutachten dienen zur Beurteilung von Fragestellungen im Arbeitsrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht und Zivilrecht, welche im Kontext von psychotherapierelevanten Aspekten stehen und eine Grundlage für Entscheidungsfindungsprozesse darstellen.
Gutachten müssen immer auf Basis der Neutralität, Objektivität und Unabhängigkeit sowie auf Basis einer besonderen Fachkenntnis auf dem jeweiligen Teilgebiet der Begutachtungsfrage erstellt werden.
Im Gutachten werden soziale, psychische und physische Faktoren berücksichtigt.

VORTEILE EINES PSYCHOTHERAPEUTISCHEN GUTACHTENS

Eine Besonderheit, die psychotherapeutische Gutachten von psychologischen und psychiatrischen Gutachten unterscheidet, ist, dass hier auch prognostische Überlegungen zur psychischen Gesundheit der begutachteten Person und allfälliger weiterer Bezugspersonen in das Gutachten integriert werden können. Somit schließt das psychotherapeutische Gutachten prozessorientierte Empfehlungen ein.
In einem psychotherapeutischen Gutachten werden psychopathologische Sachverhalte und störungsspezifische psychotherapeutische Diagnostik der zu befundenen Person sowie die klinische Bedeutsamkeit und Krankheitswertigkeit dieser erhoben und dargestellt. Der Leidenszustand der zu begutachtenden Person wird möglichst differenziert beschrieben und abgebildet.

PSYCHOTHERAPEUTISCHE GUTACHTEN UND BEFUNDE

Grundsätzlich sind Befund und Gutachten voneinander zu unterscheiden: Der Befund enthält die Feststellung all jener Tatsachen, die die Gutachterin ermittelt hat. Aus diesen Tatsachen zieht die Gutachterin aufgrund besonderer Fachkenntnis Schlussfolgerungen. Diese Schlussfolgerungen nennt man Gutachten.
Eine psychotherapeutische Gutachterin ist demnach eine Person, die Tatsachen erhebt (Befund), und aus diesen Tatsachen aufgrund besonderer fachlicher Fähigkeiten danach Schlussfolgerungen zieht (Gutachten).

GUTACHTENERSTELLUNG UND VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT

Gemäß § 15 Psychotherapiegesetz (PthG) ist der Psychotherapeut gesetzlich zur Verschwiegenheit über alle ihm in Ausübung seines Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.
Der Zweck der Gutachtenserstellung besteht jedoch gerade darin, dass Informationen über die zu begutachtende Person gewonnen und an entsprechend Berechtigte weitergegeben werden sollen. Deshalb muss von vornherein klar sein, dass Tatsachen im Zusammenhang mit der geplanten und erforderlichen Begutachtung keinesfalls als Geheimnisse angesehen werden können und notwendigerweise an konkrete und berechtigte Personen weitergeben werden müssen. Es kann daher nicht davon ausgegangen werden, dass die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut im Rahmen seiner gutachterlichen Tätigkeit zur vollkommenen Verschwiegenheit im Sinne des § 15 Psychotherapiegesetz verpflichtet ist.
Jedoch gilt: Befundergebnisse, die nicht für die Gutachtenserstellung relevant sind, sind aus dem Verfahren auszuklammern und es ist Verschwiegenheit darüber zu wahren.

BEFANGENHEIT

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die als Gutachter tätig werden, haben sich der Ausübung dieser Tätigkeit zu enthalten, wenn die Unbefangenheit oder die entsprechende Fachkompetenz im Zusammenhang mit der Begutachtung nicht gegeben sind, etwa bei einer Verwandtschaft, anderen Naheverhältnissen aber auch im Falle einer (laufenden oder bereits beendeten) psychotherapeutischen Behandlung mit dem zu Begutachtenden oder dem Auftraggeber. Im letzteren Fall kann nur ein Befund, nicht aber ein Gutachten mit Rechtsanspruch ausgestellt werden.

KOSTEN

Die Kosten der Gutachtenerstellung richten sich nach einigen Faktoren wie zum Beispiel dem damit verbundenen Zeitaufwand für Begutachtungsgespräche, dem Aktenstudium, eventuell anfallenden Wegstrecken, dem Umfang der Fragestellungen durch den Auftraggeber und letztlich nach dem Umfang des Gutachtens.

MEINE GUTACHTERLICHEN SPEZIALGEBIETE SIND:

ARBEITSRECHT

Arbeitsfähigkeit / Berufsunfähigkeit aufgrund psychischer und psychosomatischer Erkrankungen, wie z.B. Angst, Burnout/Erschöpfungssyndrom, Borderline, Depression, Zwang etc.
Speziell Gutachten bei Personen, die an einer Borderline Persönlichkeitsstörung leiden und dadurch im Berufsleben eingeschränkt sind.

FAMILIENRECHT

Obsorge- und Besuchsrechtsfragestellungen
Erziehungsfähigkeit
Fremdunterbringung
Gefährdungsabklärung / Kindeswohl
Adoption
Speziell Gutachten zu familienrechtlichen Fragestellungen bei Personen, die an einer Borderline Persönlichkeitsstörung leiden.

SOZIALRECHT

Psychotherapeutische Diagnostik und Indikation von Psychotherapie im Rahmen des ASVG
Weitergewährung der Psychotherapie, Behandlungsanspruch
Pensionsverfahren
Speziell Gutachten zu sozialrechtlichen Fragestellungen bei Personen, die an einer Borderline Persönlichkeitsstörung leiden.

STRAFRECHT

Psychotherapeutische Diagnostik von psychischen Folgeschäden bei Verbrechensopfern
Diagnostik der Psychotraumatisierung und Folgeschäden nach seelischem, körperlichem oder sexuellem Missbrauch
Speziell Gutachten zu Fragestellungen bei Straftätern, die an einer Borderline Persönlichkeitsstörung leiden.

VERWALTUNGSRECHT

Kunstfehler von Psychotherapeuten
Speziell Gutachten zu Fragestellungen bei Personen, die an einer Borderline Persönlichkeitsstörung leiden.

ZIVILRECHT

Psychotherapeutische Diagnostik von psychischen Folgeschäden bei Verbrechensopfern
Diagnostik der Psychotraumatisierung und Folgeschäden nach seelischem, körperlichem oder sexuellem Missbrauch
Speziell Gutachten zu Fragestellungen bei Personen, die an einer Borderline Persönlichkeitsstörung leiden.

Sollten Sie noch zusätzliche Fragen haben, gebe ich Ihnen sehr gerne weitere Auskunft. Scheuen Sie sich nicht, mich einfach telefonisch oder per mail bezüglich Ihrer Fragestellungen zu kontaktieren.

Mag. Dr. Carina Brey
Tel.: 0676 727 86 67
e-mail: psychotherapiepraxis@gmx.at